Aktuelle Informationen für Schutzsuchende aus der Ukraine
FAMILIENBEIHILFE
Anspruch auf Familienbeihilfe haben Kinder von Ukraine-Vertriebenen, wenn den Eltern ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht zuerkannt wurde. Der Anspruch besteht frühestens ab März 2022 und endet mit dem Tag der Beendigung des vorübergehenden Aufenthaltsrechts, spätestens aber im März 2024.
Formular ausfüllen und an das zuständige Wohnsitzfinanzamt (FA Mödling bei Hauptmeldung Perchtoldsdorf) schicken.
Weitere Infos in Deutsch und Ukrainisch findet ihr hier: BBU
Detaillierte Informationen gibt es auch hier:
Faktenblatt des Bundeskanzleramts für aus der Ukraine vertriebene Personen
KLIMABONUS und ANTI-TEUERUNGSBONUS
Mit dem Klimabonus und dem Anti-Teuerungsbonus erhalten alle Menschen mit Hauptwohnsitz in Österreich 500 Euro. Für Kinder unter 18 Jahre gibt es 250 Euro.
Die Auszahlung erfolgt automatisch per Post oder mittels Überweisung (wenn bereits Grundversorgung o.ä. Transferleistungen bezogen werden).
Voraussetzung für die Auszahlung im Herbst 2022: 183 Tage rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich zum Stichtag 2. Juli 2022.
Ukraine-Vertriebene werden also erst am Stichtag zum 31.12.2022 die 183 Tage Hauptwohnsitz erreicht haben, die Auszahlung erfolgt dann ab Februar 2023!
Wer sich im Jahr 2022 183 Tage in Österreich aufgehalten hat, der bekommt auch den Klimabonus.
Für Menschen aus der Ukraine bedeutet das, dass sie meist erst am zweiten Stichtag, 31.12.2022 diese Aufenthaltsdauer erreicht haben und somit im zweiten Auszahlungsdurchgang ab Februar den Klimabonus ausbezahlt bekommen haben.
Ist dem Staat eine Kontoverbindung bekannt (BH über die Grundversorgung oder Finanzamt falls gearbeitet wurde, o.ä.), wird der Klimabonus an diese bekannte Kontoverbindung überwiesen.
Andernfalls erfolgt die Auszahlung per Gutschein (RsA-Brief). Für die Abholung des RsA-Briefes wäre eine Vollmacht nötig, wenn sie das nicht selber machen kann. Sollte der RsA-Brief mit dem Gutschein verloren gegangen sein, kann dieser nachgefordert werden.
Hr. Kolinsky , bei allem Mitleid an der Situation in der Ukraine, aber ihre Frage finde ich gelinde gesagt unglaublich !
Hallo !
Valeria Palaha ist am 14. März 2022 in Östereich angekommen und hat in Vitis bei Käsemacher gearbeitet. Vor kurzem ist sie wieder in die Ukraine zurück gekehrt.
Wie kann sie an den Klimabonus gelangen ? Ich stehe in Kontakt zu ihr, falls
Nachweise benötigt werden.
Danke für ihre Antwort !
MFG Thomas Kolinsky