Familienbeihilfe für Ukraine-Vertriebene

Ukraine-Vertriebene erhalten weiterhin Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld

Zugang wird allerdings erschwert und vorerst bis Ende Juni 2026 befristet

Vertriebene aus der Ukraine werden in Österreich über den Oktober hinaus Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld erhalten. Allerdings nur, wenn sie eine Erwerbstätigkeit ausüben oder zumindest beim AMS vorgemerkt sind. ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne haben in der heutigen Nationalratssitzung einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Damit wird der Anspruch auf die erwähnten Familienleistungen bis Ende Juni 2026 verlängert. Durch die Meldung beim AMS wollen die Koalitionsparteien die Aufnahme bzw. Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit fördern. Bestimmte Gruppen wie Personen über 65 Jahre oder Personen, die erheblich behinderte Kinder betreuen müssen, sind allerdings von der Einschränkung ausgenommen.

Quelle: https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2025/pk0902

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