Rot-Weiß-Rot-Karte plus für Ukraine-Vertriebene

Bis 2025 gilt für alle Menschen aus der Ukraine der EU-Vertriebenenstatus, andere Aufenthaltstitel waren ausgeschlossen. Für die Zeit nach 2o25 hat die österreichische Regierung nun einen Lösungsvorschlag:
Rot-Weiß-Rot-Karte plus

Voraussetzung für diesen Aufenthaltstitel:
Normalerweise 21 Monate Beschäftigung während der abgelaufenen 24 Monate. Für Ukrainerinnen und Ukrainer gibt es Erleichterungen, sie müssen in den vergangenen zwei Jahren zumindest zwölf Monate gearbeitet haben.

Außerdem müssen wahrscheinlich die allgemeinen Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel erfüllt sein (ortübliche Unterkunft, gesicherter Lebensunterhalt, Krankenversicherung, etc.), hier sind die tatsächlichen gesetzlichen Regelungen abzuwarten!

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