Teuerungsausgleich für private Quartiergeber von Menschen in der Grundversorgung

Bis spätestens 31. Oktober 2023 beantragen!

Ausführliche Infos auf der Seite der Niederösterreichischen Landesregierung.

Wer kann den Teuerungsausgleich für private Quartiergeber beantragen?

Der Quartiergeber selbst muss nicht in Niederösterreich wohnhaft sein. Wichtig ist nur, dass sich die Unterkunft, für welche der Teuerungsausgleich beantragt wird, in Niederösterreich befindet.

Für welchen Zeitraum?

Einmalzahlung für den Zeitraum zwischen 01. Oktober 2022 und 31. März 2023.

Höhe des Teuerungsausgleiches?

Für die Unterbringung einer Einzelperson ist die Auszahlung von € 50,- pro Unterkunft und Monat vorgesehen. Bei Unterbringung einer Familie (ab zwei Personen) kann ein Teuerungsausglich in Höhe von € 100,- pro Unterkunft und Monat gewährt werden.

Der volle Teuerungsausgleich gebührt ab einer Unterkunftsgewährung von zumindest 14 Tage im Monat. Darunter wird nur die Hälfte ausbezahlt.

ACHTUNG: Der Teuerungsausgleich ist mit den oben angeführten Beträgen gedeckelt. Haben Sie dieselbe Wohnung im laufenden Monat an mehrere Einzelpersonen vermietet, können trotzdem lediglich einmalig € 50,- beantragt werden.

Wie funktioniert das?

Der Teuerungsausglich wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt, das Formular finden Sie hier. Bitte per E-Mail an post.ivw2fluechtlingshilfe@noel.gv.at übermitteln.

Dem Antrag sind jedenfalls nachstehende Unterlagen beizulegen:

  • Eine nach Monaten gegliederte Auflistung der in Ihrer Unterkunft im maßgeblichen Zeitraum untergebrachten Fremden unter Angabe von Namen und Geburtsdatum (Sollte der Unterkunftnehmer während des laufenden Monats ein- oder ausgezogen sein, so ist jeweils das konkrete Datum einzutragen);
  • eine Kopie des maßgeblichen Miet- oder Prekariumsvertrages;
  • eine Bankbestätigung, welche Sie als Inhaber des Kontos ausweist, auf welches der Teuerungsausgleich ausbezahlt werden soll.

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